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   OLG Oldenburg, 28.02.2018 - 1 Ws 202/17   

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https://dejure.org/2018,4593
OLG Oldenburg, 28.02.2018 - 1 Ws 202/17 (https://dejure.org/2018,4593)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28.02.2018 - 1 Ws 202/17 (https://dejure.org/2018,4593)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28. Februar 2018 - 1 Ws 202/17 (https://dejure.org/2018,4593)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Anklagen im Umfeld des Delmenhorster Krankenpfleger-Komplexes

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anklagen im Umfeld des Delmenhorster Krankenpfleger- Komplexes

  • sueddeutsche.de (Pressemeldung, 09.03.2018)

    Krankenhaus-Morde: Neue Anklage zugelassen

  • rechtsdepesche.de (Kurzinformation)

    Stellvertretende Stationsleiterin muss sich vor Gericht verantworten

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 135 (Kurzinformation)

    Pflegeberufe/Physiotherapeuten | Strafrecht: Stellvertretende Stationsleiterin als Überwachergarantin

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.02.2018 - 1 Ws 202/17
    Hinzu kommt, dass der Bundesgerichtshof - so wie er auf die für die Begehung von Tötungsdelikten deutlich höhere Hemmschwelle hingewiesen hat - für Tötungsdelikte durch Unterlassen eine solche psychologische Hemmschwelle zutreffend ablehnt und diese daher im Rahmen der Beweiswürdigung für nicht berücksichtigungsfähig erachtet (vgl. BGH, Urteile vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11 -, juris Rn. 32 und vom 7. November 1991 - 4 StR 451/91 -, juris Rn. 13).

    Vielmehr sprechen die bei den Ermittlungen zu Tage getretenen, unter den Mitarbeitern kursierenden erheblichen Verdachtsmomente gegen Q sowie die von der Angeschuldigten erkannten zweifelhaften Umstände der Todesfälle sowie das offensichtlich von den lebensgefährdenden Handlungen des Q betroffene höchste Rechtsgut dafür, dass es - ähnlich wie bei gefährlichen aktiven Gewalthandlungen (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11 -, juris Rn. 34) - auch hier beim Vorwurf des Unterlassens zur Verneinung des voluntativen Vorsatzelements tragfähiger Anhaltspunkte dafür bedarf, dass der Täter ernsthaft darauf vertraut haben könnte, es kämen keine weiteren Patienten zu Tode (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2015 - 5 StR 75/15 -, juris Rn. 8).

  • BGH, 03.12.1997 - 3 StR 569/97

    Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.02.2018 - 1 Ws 202/17
    Nach der Rechtsprechung wird - was auch das Landgericht anführt - freilich eher die geistige Vorwegnahme und Billigung weiterer Tötungen zu beurteilen sein (vgl. in Fällen von Kindesmisshandlungen oder Vernachlässigung: BGH, Urteil vom 17. Juni 2015 - 5 StR 75/15 - BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1997 - 3 StR 569/97 - jeweils bei juris).

    So betrifft schon die hierzu zitierte Entscheidung ( BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1997 - 3 StR 569/97 -, juris) einen Sachverhalt mit einer Mutter-Säugling-Beziehung, die mit der hier vorliegenden Beziehung einer Pflegekraft zum Patienten nicht vergleichbar ist.

  • BGH, 17.06.2015 - 5 StR 75/15

    Tötungsvorsatz (gefährliche Gewalthandlung; vorsatzkritische Umstände bei der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.02.2018 - 1 Ws 202/17
    Nach der Rechtsprechung wird - was auch das Landgericht anführt - freilich eher die geistige Vorwegnahme und Billigung weiterer Tötungen zu beurteilen sein (vgl. in Fällen von Kindesmisshandlungen oder Vernachlässigung: BGH, Urteil vom 17. Juni 2015 - 5 StR 75/15 - BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1997 - 3 StR 569/97 - jeweils bei juris).

    Vielmehr sprechen die bei den Ermittlungen zu Tage getretenen, unter den Mitarbeitern kursierenden erheblichen Verdachtsmomente gegen Q sowie die von der Angeschuldigten erkannten zweifelhaften Umstände der Todesfälle sowie das offensichtlich von den lebensgefährdenden Handlungen des Q betroffene höchste Rechtsgut dafür, dass es - ähnlich wie bei gefährlichen aktiven Gewalthandlungen (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11 -, juris Rn. 34) - auch hier beim Vorwurf des Unterlassens zur Verneinung des voluntativen Vorsatzelements tragfähiger Anhaltspunkte dafür bedarf, dass der Täter ernsthaft darauf vertraut haben könnte, es kämen keine weiteren Patienten zu Tode (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2015 - 5 StR 75/15 -, juris Rn. 8).

  • BGH, 07.11.1991 - 4 StR 451/91

    Garantenstellung und bedingter Tötungsvorsatz des Unfallverursachers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.02.2018 - 1 Ws 202/17
    Hinzu kommt, dass der Bundesgerichtshof - so wie er auf die für die Begehung von Tötungsdelikten deutlich höhere Hemmschwelle hingewiesen hat - für Tötungsdelikte durch Unterlassen eine solche psychologische Hemmschwelle zutreffend ablehnt und diese daher im Rahmen der Beweiswürdigung für nicht berücksichtigungsfähig erachtet (vgl. BGH, Urteile vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11 -, juris Rn. 32 und vom 7. November 1991 - 4 StR 451/91 -, juris Rn. 13).
  • BGH, 27.08.2009 - 3 StR 246/09

    Tötungsvorsatz (Hemmschwelle; äußerst gefährliche Gewalthandlung;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.02.2018 - 1 Ws 202/17
    Denn der für möglich erkannte Erfolg muss den Wünschen des Täters nicht entsprechen (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09 -, juris), schon gar nicht muss er damit ein bestimmtes Ziel verfolgt haben.
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